MPU PROFI AGBs

§ 1 Geltungsbereich

1. Ein Dienstleistungsvertrag mit MPU PROFI kommt durch Annahme des Angebotes zustande.

2. Vorbehaltlich abweichender Vereinbarungen im Einzelfall kommen Verträge mit dem Auftragnehmer ausschließlich nach Maßgabe der nachfolgenden Bestimmungen zustande. 

§ 2 Vertragsgegenstand

Der Auftraggeber erteilt dem Auftragnehmer den Auftrag, ihn verkehrspsychologisch zu beraten, ihn insbesondere bei der Wiederherstellung der Fahreignung zu unterstützen.

§ 3 Leistungen des Auftragnehmers

Die Vorbereitung besteht aus dem MPU PROFI Beratungsangebot.

Die bekannt gegebenen Kurstermine und/oder Kursorte können in Einzelfällen kurzfristig verschoben oder geändert werden. Sollte ein Kurs durch höhere Gewalt, Krankheit oder Verhinderung des Kursleiters nicht zustande kommen, kann der Auftragnehmer nicht dafür haftbar gemacht werden. Ein Ausweichtermin wird bekannt gegeben.

§ 4 Vergütung

Der Auftragnehmer hat Anspruch auf Zahlung einer Vergütung. Sie ist regelmäßig im Voraus fällig. Diese wird wie im Angebot angegeben fällig.

§ 5 Zahlungsmodalitäten

1. Die Zahlung der unter § 4 aufgeführten Honorars ist in folgenden Zahlungsweisen möglich:
– Voller Rechnungsbetrag innerhalb von 14 Tagen zu zahlen.
– Ratenzahlung mit 30 % Anzahlung des Gesamtbetrages innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsstellung mit 3 Monatsraten oder 6 Monatsraten. Bleibt eine Rate säumig ist der vollständige Betrag umgehend fällig.
– 4/5 des Betrages vor der MPU, 1/5 nach bestandener MPU (MPU PROFI Sicherheitsgarantie, siehe § 5, Abs. 2). Ratenzahlung und MPU PROFI Sicherheitsgarantie schließen sich gegenseitig aus.

2. MPU PROFI Sicherheitsgarantie: Folgt der Klient allen im Protokoll spezifizierten Empfehlungen des Psychologen, insbesondere der empfohlenen Anzahl von Trainingseinheiten, Einzelsitzungen, der Abstinenzdauer und PMR-Teilnahme, hat er die Möglichkeit, nur 4/5 der Vertragssumme im Voraus zu zahlen. 1/5 der Summe ist spätestens einen Monat nach der absolvierten MPU fällig, sofern diese ein positives Gutachten oder die Empfehlung für einen §70-Kurs ergeben hat. Der Klient verpflichtet sich, MPU PROFI den MPU- Termin unaufgefordert mitzuteilen und nach Erhalt des Gutachtens unaufgefordert eine vollständige Kopie desselbigen zukommen zu lassen, spätestens jedoch einen Monat nach dem MPU-Termin. Sollte eine der Mitteilungen unterbleiben, ist der Restbetrag sofort fällig.

1. Sollte der Auftraggeber an der Wahrnehmung eines vereinbarten Termins verhindert sein, hat er dem Auftragnehmer vor dem Termin unverzüglich von seiner Verhinderung Mitteilung zu machen, jedoch spätestens 48 Stunden vor Terminbeginn (max. 2 Mal). Die Sitzungen des MPU-Trainings werden unter Berücksichtigung der öffentlichen Feiertage ab gebuchtem Starttermin in wöchentlicher Folge hintereinander besucht. Ein rechtzeitig entschuldigt versäumtes Training kann im Anschluss an die letzte vereinbarte Trainingssitzung nachgeholt werden. Ein versäumtes Basismodul kann zu einem der angebotenen Termine nachgeholt werden. Nachholtermine für Einzelcoachings und MPU-Simulationen werden individuell vereinbart. Unterlässt der Auftraggeber die Mitteilung oder bleibt er den Terminen häufiger als zwei Mal entschuldigt fern, ist ein Nachholtermin gebührenpflichtig. Krankheitsausfälle nach Vorlage einer ärztlichen Bescheinigung bleiben davon unberührt. Im Falle von Schichtarbeit des Auftraggebers wird eine individuelle Teilnahmevereinbarung getroffen. Dem Auftraggeber bleibt es unbenommen, einen geringeren Schaden des Auftragnehmers nachzuweisen. Dem Auftragnehmer bleibt es unbenommen, einen höheren Schaden nachzuweisen.

2. Weitergehende gesetzliche Ansprüche auf Schadensersatz bleiben unberührt.

§ 7 Ausstellung eines Zertifikates

1. Der Teilnehmer erhält nach Absolvieren der vereinbarten MPU-Vorbereitung ein Teilnahmezertifikat, das seine Teilnahme dokumentiert. Die Ausstellung des Zertifikates erfolgt nach vollständiger Bezahlung des Gesamthonorars.

2. Bei Anwendung von § 5 Abs. 2 erfolgt die Ausstellung des Zertifikates nach der Zahlung von 4/5 der Summe des vereinbarten Gesamthonorars.

§ 8 Kündigung

1. Der Vertrag wird für die Dauer der Beratung fest geschlossen. Eine Kündigung dieses Vertrages ist nur aus wichtigem Grund möglich. Ein wichtiger Grund liegt z.B. dann vor, wenn der Auftragnehmer so schwer erkrankt ist, dass ihm die weitere Durchführung der Beratung nicht mehr möglich ist.

2. Etwaig zu viel entrichtetes Honorar wird bei Kündigung durch den Auftragnehmer erstattet. Dabei fällt eine Stornierungsgebühr von 50 % des zuviel entrichteten Honorars an. Honorar für bisherige Leistungen des Auftragnehmers wird nicht erstattet. Eine Erstattung erfolgt ebenfalls nicht, soweit die bisherigen Leistungen des Auftragnehmers für den Auftraggeber von Interesse sind. 

3. Die Kündigung ist in Schriftform auszusprechen.

§ 9 Haftung

Der Auftragnehmer haftet nach den gesetzlichen Bestimmungen auf Schadenersatz. Schadensersatzansprüche jeglicher Art gegen den Auftragnehmer, seinen gesetzlichen Vertreter, seine Mitarbeiter und seine Erfüllungsgehilfen, insbesondere auch solche aufgrund deliktischer Haftung, Pflichtverletzung und aus der Verletzung der in § 311 BGB aufgeführten Schuldverhältnisse, sind auf grob fahrlässiges oder vorsätzliches Verhalten beschränkt. Der Auftragnehmer haftet nur in Höhe der typischerweise vorhersehbaren Schäden. Die Haftungsbeschränkungen gelten nicht bei Schäden an Leben, Körper oder Gesundheit, bei der Verletzung von Kardinalpflichten oder wenn auf Grund des Produkthaftungsgesetzes zwingend gehaftet wird.

§ 10 Schweigepflicht

1. Der Auftragnehmer unterliegt als Berufspsychologe gemäß § 203 Abs 1 S. 2 StGB einer mit Strafe bewährten Schweigepflicht. Diese Schweigepflicht umfasst alle nicht offenkundigen Tatsachen und gilt über die Beendigung des Vertragsverhältnisses hinaus. Gegenüber den Mitarbeitern von MPU PROFI ist der Auftragnehmer von der Schweigepflicht entbunden. Die Mitarbeiter des MPU PROFI unterliegen ihrerseits der Schweigepflicht.

2. Der Auftragnehmer kann die zur Durchführung der für die verkehrspsychologische Maßnahmen erforderlichen Daten für die interne Verwendung speichern. Gegenüber Mitarbeitern von MPU PROFI obliegt keine Schweigepflicht. Eine Weitergabe persönlicher Daten an Dritte ist unzulässig.

3. Es ist dem Auftragnehmer und dem Auftraggeber untersagt Bild und/oder Tonaufnahmen der MPU Beratung oder MPU Vorbereitung anzufertigen. Bild und/oder Tonaufnahmen bedürfen einer ausdrücklichen schriftlichen Zustimmung der jeweils anderen Vertragspartei. 

4. Es ist dem Auftraggeber untersagt, die in der Beratung und Vorbereitung ausgehändigten Dokumente/Hausaufgaben an Dritte weiterzugeben. Er verpflichtet sich über Inhalte, über die privaten Angelegenheiten anderer Kursteilnehmer Verschwiegenheit zu wahren.

§ 11 Datenschutz

Erfolgt eine Verarbeitung personenbezogener Daten für den Auftraggeber, so ist der Auftragnehmer verpflichtet, hinreichende Garantien dafür zu bieten, dass geeignete technische und organisatorische Maßnahmen durchgeführt werden, dass die Verarbeitung im Einklang mit den Anforderungen der DSGVO erfolgt und den Schutz der Reche der betroffenen Person gewährleistet.

§ 12 Schlussbestimmungen

Änderungen oder Ergänzungen der nach Maßgabe dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen abgeschlossenen Verträge bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für Änderungen dieser Schriftformklausel. Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam oder undurchführbar sein bzw. nach Vertragsschluss unwirksam oder undurchführbar werden, so wird dadurch die Wirksamkeit des Vertrags im Übrigen nicht berührt. Soweit die Bestimmungen nicht Vertragsbestandteil geworden oder unwirksam sind, richtet sich der Inhalt des Vertrags nach den gesetzlichen Vorschriften.

§ 6 Verhinderung des Auftraggebers

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